Finder:
Auswahl durch Anklicken
Das Deutsche Institut für Funktionsdiagnostik und -therapie vereinbart in einem
Vertrag Qualitätssicherungsmaßnahmen mit Zahnärzten und Zahntechnikern,
die bereit und in der Lage sind, diese einzuhalten und sich vom Deutschen Institut für Funktionsdiagnostik und -therapie überprüfen zu lassen.
Zahnärzte und Zahntechniker als ausgewiesene Partner leisten folgende Standards.